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Lohnabrechnung Minijob: Pflichten, Ablauf und passende Lösungen

Von der Redaktion Lohnabrechnung-Vergleich · veröffentlicht 2. Juli 2026

Kurz gesagt: Auch ein Minijob braucht eine ordentliche Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss monatlich eine Entgeltabrechnung erstellen, die Pauschalabgaben berechnen und Meldungen an die Minijob-Zentrale abgeben. Für einzelne Minijobs genügt oft ein einfaches Lohnprogramm oder der Steuerberater — wichtig ist die korrekte Abbildung der Melde- und Beitragspflichten.

Welche Pflichten gelten beim Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis zur jeweils geltenden Entgeltgrenze. Auch hier gilt: Der Arbeitgeber erstellt eine monatliche Entgeltabrechnung und stellt sie dem Beschäftigten in Textform bereit (§ 108 GewO). Dazu kommen:

  • Anmeldung des Minijobs bei der Minijob-Zentrale,
  • Pauschalabgaben (u. a. Pausch­beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen, ggf. Pauschsteuer),
  • Berücksichtigung der Rentenversicherungspflicht bzw. eines Befreiungsantrags,
  • laufende Meldungen und Beitragsnachweise.

Bei gewerblichen Minijobs laufen diese Meldungen über die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See). Für Minijobs im Privathaushalt gibt es das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren.

So läuft die Abrechnung ab

  1. Mitarbeitenden anmelden und Stammdaten (Steuer-ID, SV-Nummer) erfassen.
  2. Monatliches Entgelt und ggf. Zuschläge erfassen.
  3. Pauschalabgaben und Umlagen berechnen.
  4. Entgeltabrechnung erstellen und bereitstellen.
  5. Meldungen/Beiträge an die Minijob-Zentrale übermitteln.
  6. Unterlagen aufbewahren (siehe Aufbewahrungspflicht).

Welche Angaben eine korrekte Abrechnung enthalten muss, erklärt der Beitrag Pflichtangaben einer Lohnabrechnung.

Welche Lösung passt für Kleinstarbeitgeber?

Für einzelne Minijobs ist der Aufwand überschaubar, die korrekte Behandlung der Pauschalabgaben aber wichtig. In Frage kommen:

  • Einsteigerfreundliche Lohnsoftware (z. B. Lexware, Sage) — günstig, für Standardfälle geeignet.
  • Steuerberater — wenn Sie die Abrechnung ganz abgeben möchten.
  • HR-Suite, wenn Minijobs neben regulären Beschäftigten in einem System laufen sollen.

Der Auswahl-Assistent hilft, die passende Klasse einzugrenzen; Anbieter samt Steckbrief zeigt der Vergleich.

Häufige Fragen

Braucht ein Minijob eine Lohnabrechnung? Ja. Auch für einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) muss der Arbeitgeber eine monatliche Entgeltabrechnung erstellen und dem Beschäftigten in Textform bereitstellen. Zusätzlich sind Meldungen und Beiträge an die Minijob-Zentrale abzuführen.

Wohin werden die Abgaben beim Minijob gemeldet? Bei einem gewerblichen Minijob laufen Meldungen und Pauschalabgaben über die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See), nicht über die Krankenkasse. Für Minijobs in Privathaushalten gilt das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren.

Welche Software eignet sich für die Minijob-Lohnabrechnung? Für einzelne Minijobs reichen oft einsteigerfreundliche Lohnprogramme wie Lexware oder Sage; wer die Abrechnung abgeben möchte, nutzt den Steuerberater. Wichtig ist, dass die Lösung die Pauschalabgaben und Meldungen an die Minijob-Zentrale korrekt abbildet.

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Entgeltgrenzen und Abgabesätze ändern sich; maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen und die Angaben der Minijob-Zentrale.

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